Lernförderung durch Jobcenter
Jobcenter müssen die Lernförderung für Schüler (4 Wochenstunden pro Kind bis zum Schuljahresende) bezahlen,
die eine nachgewiesene Rechtschreibschwäche haben.
In einem derartigen Fall sollte die jeweilige Klassenleitung für eine Beratung in Anspruch genommen werden. In
diesem Gespräch werden die Kriterien für eine Förderung und das weitere Vorgehen abgesprochen.
Lernförderung